Rotkreuzkurs Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Foto: M. Eram / DRK e.V.
Erste Hilfe, Aus – und Fortbildung in Bildungs-und Betreuungseinrichtungen für KinderKurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Ansprechpartnerin

Frau Diana Schulze

Telefon: 03 55 / 2 22 42

Telefax: 03 55 / 3 81 93 43

schulung(at)drk-cottbus.de

Ostrower Damm 2

03046 Cottbus

Diese Ausbildung bzw. Fortbildung gilt für Kita-Mitarbeiter, Tagespflegebetreuer sowie pädagogische Mitarbeiter im Bereich der Grundschule. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe“ DGUV Vorschrift 1. Hat das Unternehmen eine ausreichende Teilnehmeranzahl können die Inhalte des Trainings betriebsspezifisch abgestimmt werden. Sofern geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, können auch diese Lehrgänge direkt im Unternehmen stattfinden.

Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet.

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.

Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz

Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen. 

Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.

Hinweise

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.