Rotkreuzkurs Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Foto: M. Eram / DRK e.V.
Erste Hilfe, Aus – und Fortbildung in Bildungs-und Betreuungseinrichtungen für KinderKurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Erste Hilfe, Aus – und Fortbildung in Bildungs-und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Ansprechpartnerin

Frau Diana Schulze

Telefon: 03 55 / 2 22 42

Telefax: 03 55 / 3 81 93 43

schulung(at)drk-cottbus.de

Ostrower Damm 2

03046 Cottbus

Diese Ausbildung bzw. Fortbildung gilt für Kita-Mitarbeiter, Tagespflegebetreuer sowie pädagogische Mitarbeiter im Bereich der Grundschule. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift „Erste Hilfe“ DGUV Vorschrift 1. Hat das Unternehmen eine ausreichende Teilnehmeranzahl können die Inhalte des Trainings betriebsspezifisch abgestimmt werden. Sofern geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, können auch diese Lehrgänge direkt im Unternehmen stattfinden.

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Unser Kursangebot richtet sich an

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
  • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten,
  • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.  

Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.

Hinweise

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.